Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Eltern,
bezugnehmend auf meine jährliche Einschulungsansprache möchte ich an dieser Stelle mit einer besonderen Passage beginnen:
"Ich darf Sie beruhigen und Ihnen allen versichern, unser gemeinsamer Neubeginn findet an einer Schule mit Idee und Tradition, an einer Schule mit Anspruch und Niveau und vor allem an einer Schule mit einem engagierten Lehrerkollegium statt, in dessen Hände sie mit gutem Gewissen die Bildung und Erziehung Ihres Kindes legen können."
Die moderne Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Heterogenität in allen Bereichen, aber vor allem bei unseren Kindern fordert eine individuelle Zuwendung mit entsprechenden Bildungsangeboten für jedes Kind und dessen Entwicklungsstand. Deshalb enthält unser Schulkonzept eine Kombination aus traditionellen und individuellen Lernangeboten. Ein langjährig, erfahrenes Lehrerkollegium und pädagogisch sehr gut ausgebildete junge Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Ganztag nach differenzierten Niveaustufen. Wir holen jeden Schüler dort ab, wo er steht, arbeiten in Kleingruppen klassenübergreifend und setzen teilweise Zweitlehrer zur speziellen Förderung und Unterstützung inklusiver Schüler ein. Ein besonderer Schwerpunkt in unserer konzeptionellen Arbeit ist jedoch die zusätzliche Förderung leistungsstarker Schüler über das Normalmaß hinaus. Projektarbeit, spezifische Wochenpläne, Teilnahme an Wettbewerben, Ganztagsangebote mit externen und internen Partnern sowie organisierte Teamwork und persönliche Lernpläne fordern unsere Starken mit individuellen Aufgaben und anspruchsvollen Herausforderungen.
Um nun den Bogen zu meinem Eingangszitat zu schließen:
"Ja, Sie können sich gewiss sein, an unserer Schule arbeiten engagierte Kolleginnen und Kollegen, die durch ein hohes Maß an Kompetenz und Einsatzbereitschaft sowie kontinuierliche Teilnahme an nationalen und internationalen Fortbildungen die Herausforderungen der neuen Bildungs- und Erziehungsarbeit annehmen und mit Bravour meistern!"
Brigitte Steinbach
Schulleiterin
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern,
die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.